Menü

Download-Center

Marktgebiet 

Alle Ausspeisepunkte im Netzgebiet der Energiewerke Zeulenroda GmbH sind ab dem 01.10.2021 dem Marktgebiet THE zugeordnet.

Netzzugang

Die Energiewerke Zeulenroda GmbH ist Vertragspartner der Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1 EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen.

Abwicklung von Standardlastprofilen Gas

Die maßgebliche Wetterstation für die Energiewerke Zeulenroda GmbH, Netzbereich ist Langenwetzendorf/Göttendorf (MeteoMedia) 193299.

Mehr-und Mindermengenausgleich 

Die Energiewerke Zeulenroda GmbH rechnet die Mehr-und Mindermengen auf der Grundlage der durchschnittlichen Marktpreise des Bilanzkreisnetzbetreibers Trading Hub Europe ab.

Neuer Netzanschluss Gas

Veröffentlichungen


 

Feststellung des Grundversorgers Gas und Strom Grundversorgungspflicht gemäß § 36 EnWG 
Grundversorger nach Absatz 1 ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1 sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, nach Maßgabe des Satzes 1 den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen. 

Ab 01.01.2022 gilt folgendes:  Der Grundversorger im EWZ-Stromnetzgebiet der Ortsteile Zeulenroda, Triebes, Kleinwolschendorf sowie Niederböhmersdorf sind die Energiewerke Zeulenroda GmbH. Der Grundversorger im EWZ-Gasnetzgebiet der Ortsteile Zeulenroda, Triebes, Pahren, Stelzendorf, Läwitz, Kleinwolschendorf und Weckersdorf sind die Energiewerke Zeulenroda GmbH. Bei der Prüfung wurde festgestellt, dass das Unternehmen Energiewerke Zeulenroda GmbH die meisten Haushaltskunden beliefert und damit der Grundversorger für die Jahre 2022 bis 2024 ist.

Netz Messung

Vertriebskundenportal

Technischen Anschlussbedingungen (TAB)

Formulare

Anmeldeunterlagen EEG/KWKG Anlagen

Anmeldeunterlagen Steckerfertige PV-Anlage / Balkonsysteme bis 600 VA 

Sonstiges


 

Feststellung des Grundversorgers Gas und Strom Grundversorgungspflicht gemäß § 36 EnWG 
Grundversorger nach Absatz 1 ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1 sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, nach Maßgabe des Satzes 1 den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen. 

Ab 01.01.2025 gilt folgendes:  Der Grundversorger im EWZ-Stromnetzgebiet der Ortsteile Zeulenroda, Triebes, Kleinwolschendorf sowie Niederböhmersdorf sind die Energiewerke Zeulenroda GmbH. Der Grundversorger im EWZ-Gasnetzgebiet der Ortsteile Zeulenroda, Triebes, Pahren, Stelzendorf, Läwitz, Kleinwolschendorf und Weckersdorf sind die Energiewerke Zeulenroda GmbH. Bei der Prüfung wurde festgestellt, dass das Unternehmen Energiewerke Zeulenroda GmbH die meisten Haushaltskunden beliefert und damit der Grundversorger für die Jahre 2025 bis 2027 ist.

Seite drucken