Download-Center
Stromversorgung im Netzgebiet der EWZ
Gasversorgung im Netzgebiet der EWZ
Allgemein / Sonstiges
Wichtige Informationen
Vertriebskundenportal
Marktgebiet
Alle Ausspeisepunkte im Netzgebiet der Energiewerke Zeulenroda GmbH sind ab dem 01.10.2021 dem Marktgebiet THE zugeordnet.
Netzzugang
Die Energiewerke Zeulenroda GmbH ist Vertragspartner der Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1 EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen.
Lieferantenrahmenvertrag
Abwicklung von Standardlastprofilen Gas
Die maßgebliche Wetterstation für die Energiewerke Zeulenroda GmbH, Netzbereich ist Langenwetzendorf/Göttendorf (MeteoMedia) 193299.
Mehr-und Mindermengenausgleich
Die Energiewerke Zeulenroda GmbH rechnet die Mehr-und Mindermengen auf der Grundlage der durchschnittlichen Marktpreise des Bilanzkreisnetzbetreibers Trading Hub Europe ab.
Neuer Netzanschluss Gas
Veröffentlichungen
01.07.2021 Feststellung des Grundversorgers Gas und Strom Grundversorgungspflicht gemäß § 36 EnWG
Grundversorger nach Absatz 1 ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1 sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, nach Maßgabe des Satzes 1 den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen. Ab 01.01.2019 gilt folgendes: Der Grundversorger im EWZ-Stromnetzgebiet der Ortsteile Zeulenroda, Triebes, Kleinwolschendorf sowie Niederböhmersdorf sind die Energiewerke Zeulenroda GmbH. Der Grundversorger im EWZ-Gasnetzgebiet der Ortsteile Zeulenroda, Triebes, Pahren, Stelzendorf, Läwitz, Kleinwolschendorf und Weckersdorf sind die Energiewerke Zeulenroda GmbH. Bei der Prüfung zum Stichtag 01.07.2021 wurde festgestellt, dass das Unternehmen Energiewerke Zeulenroda GmbH die meisten Haushaltskunden beliefert und damit der Grundversorger für die Jahre 2022 bis 2024 ist.
Netz Messung
Vertriebskundenportal
Technischen Anschlussbedingungen (TAB)
- Hinweise zur Umsetzung der Technischen Anschlussbedingungen TAB 2019 Ausgabe März 2019 (PDF, 160 KB)
Formulare
Anmeldeunterlagen EEG/KWKG Anlagen
Anmeldeunterlagen Steckerfertige PV-Anlage / Balkonsysteme bis 600 VA
Sonstiges
01.07.2021 Feststellung des Grundversorgers Gas und Strom Grundversorgungspflicht gemäß § 36 EnWG
Grundversorger nach Absatz 1 ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1 sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, nach Maßgabe des Satzes 1 den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen. Ab 01.01.2019 gilt folgendes: Der Grundversorger im EWZ-Stromnetzgebiet der Ortsteile Zeulenroda, Triebes, Kleinwolschendorf sowie Niederböhmersdorf sind die Energiewerke Zeulenroda GmbH. Der Grundversorger im EWZ-Gasnetzgebiet der Ortsteile Zeulenroda, Triebes, Pahren, Stelzendorf, Läwitz, Kleinwolschendorf und Weckersdorf sind die Energiewerke Zeulenroda GmbH. Bei der Prüfung zum Stichtag 01.07.2021 wurde festgestellt, dass das Unternehmen Energiewerke Zeulenroda GmbH die meisten Haushaltskunden beliefert und damit der Grundversorger für die Jahre 2022 bis 2024 ist.
Diese Gesetze und Verordnungen regeln die Elektrizitäts- und Gasversorgung.