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Sicherheit in der Gerätetechnik

Mit ausgereifter Sicherheitstechnik tragen die Hersteller von Erdgasgeräten ihren Teil dazu bei, dass die Verwendung von Erdgas völlig unproblematisch ist.

Alle Gasgeräte müssen umfangreiche Prüfungen bestehen, bevor sie auf den Markt kommen – erkennbar am entsprechenden Prüfzeichen. Insbesondere der DVGV hat mit strengen und umfassenden Anforderungen dazu beitragen, dass der deutsche Standard höchstes Niveau erreicht hat.

Zeichen für Sicherheit – Was Ihnen die Prüf-Plaketten verraten

1. Gasgeräte bis Baujahr 1995

Diese nationalen Prüfzeichen bestätigen, dass das entsprechende Gasgerät vom DVGW gemäß den anerkannten Prüfvorschriften zertifiziert wurde.

2. Gasgeräte ab Baujahr 1996

Ab 1996 gelten bei den Prüfzeichen die EU-Vorgaben , erkennbar an der CE-Kennzeichnung mit Kenn-Nummer.
Sie dokumentiert, dass das Gerät den grundlegenden Sicherheitsanforderungen innerhalb der EU entspricht.

Qualität setzt besondere Zeichen

Zusätzlich zu den sicherheitstechnischen Mindestanforderungen der EU-Normen erfüllen, Gasgeräte mit dem DVGW-Qualitätszeichen alle Kriterien, die dem bewährten deutschen Standard entsprechen. Dazu gehört zum Beispiel die automatische Zündsicherung: ohne Flamme kein Gas - absolut beruhigend!

Sicherheit bei Installation und Reparaturen

Auch für die Verlegung von Erdgasleitungen und das Aufstellen von Erdgasgeräten gibt es bewährte Technische Regeln des DVGW, die einen hohen Sicherheitsstandard gewährleisten.

Nur der Fachmann bringt’s!

Schauen Sie bei der Auswahl Ihres Handwerksbetriebs deshalb genau hin: Nur eingetragene Fachbetriebe geben Ihnen die Gewissheit, dass diese Regeln bei der Installation und Reparatur Ihrer Gasanlage auch eingehalten werden. Falls Sie Zweifel haben: Fragen Sie uns nach eingetragenen Fachbetrieben!

Sicherheit im Haus

Der Erdgas-Hausanschluss: Hier liegt die Schnittstelle zur Gasübergabe „für den Hausgebrauch“ – und zugleich die Schnittstelle der Zuständigkeit. Denn: Ab der Hauptabsperreinrichtung des Hausanschlusses liegt die Verantwortung für die Gas-Installation in den Händen von Eigentümern und Mietern.

Dichtheitsprüfung alle 12 Jahre...

Vor der ersten Inbetriebnahme müssen alle Gasleitungen auf Dichtheit geprüft werden – sonst wird der Anschluss nicht freigegeben. Um auf Nummer Sicher zu gehen, sollten Eigentümer und Mieter etwa alle 12 Jahre wiederholen lassen. Natürlich von einem eingetragenen Fachbetrieb!

... und „Hausschau-Check“ einmal im Jahr.

Mit der richtigen Behandlung und der regelmäßigen Hausschau sorgen Sie dafür, dass ihre Gasanlage intakt bleibt und Risiken gar nicht erst entstehen. Keine Bange: Der Jahres-Check ist schnell gemacht, und Sie brauchen dafür auch keine besonderen technischen Kenntnisse und Fähigkeiten. Genau hinschauen genügt!

Einmal im Jahr Erdgasleitungen und Erdgasgeräte in Augenschein nehmen: ganz einfach mit der Checkliste:

Jahres-Check, Teil 1: Der Gasleitungscheck

Absperreinrichtung frei zugänglich?

Absperreichrichtungen dienen dazu, im „Falle eines Falles“ oder bei kurzfristiger Stilllegung von Gasanlagen die Gaszufuhr zu unterbrechen. 

Die Hauptabsperreinrichtung sitzt dort, wo die Gasleitung durch die Wand ins Haus kommt, manchmal auch in einem Anschlusskasten außerhalb des Gebäudes. Sie trennt die gesamte Gasanlage von der Gaszufuhr ab. Außerdem gibt es eine weitere Absperreinrichtung direkt vor dem Erdgaszähler im Keller oder in der Wohnung.
Wer hier im Notfall räumen muss, verliert wertvolle Zeit.

  • Absperreinrichtungen immer frei halten!
  • Denken Sie daran: Im Notfall muss man ganz schnell dort ran!
Gasleitungen gut befestigt...

Gasleitungen verlaufen oft frei verlegt vor der Wand oder unter der Decke. Achten Sie darauf, dass sie entsprechend gut befestigt sind und keine „Durchhänger“ haben.

Ebenfalls wichtig: Gasrohre sind keine Lastenträger. Also weg mit Fahrrad, Blumenampel oder Babywippe von der Gasleitung – auch wenn's noch so praktisch wäre...

... und einwandfrei in Schuss?

Gasleitungen sind aus hochwertigem Material gefertigt, das eine hohe Lebensdauer sicherstellt. Irgendwann kann aber auch hier der Zahn der Zeit nagen – vor allem in feuchten Räumen, z. B. in Kellern oder Waschküchen. Schauen Sie deshalb besonders genau hin:

  • wenn Gasleitungen durch Wände und Decken führen
  • wenn Gasrohre neben, unter oder über anderen Leitungen verlaufen
  • wenn Gasrohre in feuchten oder unbelüfteten Räumen verlegt sind

Blättert irgendwo die Farbe ab? Da können Sie ruhig selbst zum Pinsel greifen.
Sieht die Gasleitung angegriffen aus – vielleicht, weil von einer Kaltwasserleitung darüber ständig Schwitzwasser runtertropft? Dann auf keinen Fall Do-it-Yourself – rufen Sie den Fachmann.

Rohre verkleiden? Dann aber auch für Lüftung sorgen!

Sie wollen die Gasleitungen in Keller oder Wohnung verkleiden, damit's schöner aussieht? Warum nicht, aber achten Sie unbedingt auf Lüftungsöffnungen in der Verkleidung. Denn der Hohlraum dahinter muss immer gut durchlüftet sein! 

Jahres-Check, Teil 2: Der Gasgeräte-Check

Auch Ihre Gasgeräte brauchen frische Luft: Verbrennung funktioniert nur mit Sauerstoff – und den nehmen sich insbesondere Gasgeräte aller Bauart meist aus der Luft im Aufstellraum. Nur Raumluftunabhängige Gasgeräte bekommen ihre Verbrennungsluft von draußen - Ihr Fachmann sagt Ihnen mehr dazu.

Genug Luft zum „Atmen“?

In vielen Fällen sorgen spezielle Verbrennungsluftöffnungen in Türen oder Wänden des Aufstellraums für den notwendigen Nachschub an frischer Luft. Klar, dass dieses Öffnung auch offen bleiben müssen – sonst bleibt Ihrem Gerät buchstäblich die Luft weg!

Alles prima abgedichtet – oder zusätzliche Geräte angeschafft?

Wollen Sie Fenster und Türen in Aufstellraum oder Wohnung abdichten oder neu einbauen? Oder wollen Sie in der Nachbarschaft von Gasgeräten andere Geräte installieren, die ebenfalls Luft aus dem Raum oder der Wohnung „abzapfen“ – eine Abluft-Dunstabzugshaube oder einen Abluft-Wäschtrockner zum Beispiel? Dann sprechen Sie auf jeden Fall mit einem Fachmann – Ihrem Schornsteinfeger oder dem Installateur. Denn auch diese Veränderungen können die Luftversorgung ihres Gasgeräts beeinflussen.

Gas aus der Steckdose?

Ist Ihr Gasherd an einer praktischen Gas-Steckdose angeschlossen? Dann prüfen Sie bitten den Schlauch: Er darf nicht verdreht oder verknickt sein. Auch zu heiß darf es ihm nicht werden. Also auf genügend Abstand zu den offenen Flammen und der heißen Umgebung des Backofens achten!

Schmutz schluckt nicht nur Energie

Bei Gasgeräten, die Ihre Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum entnehmen, können vor allem Staub oder Flusen - von Wäschetrocknern, von der Werkbank, aus der Küche – die feinen Düsen im Gasbrenner mit der Zeit zusetzen. Die Folge: Die Verbrennung wird schlechter, der Energieverbrauch steigt, das Risiko einer Störung im Gerät nimmt zu. Im Extremfall dann durch eine schlechte, unvollständige Verbrennung sogar Kohlenmonoxid entstehen und das kann Vergiftungsgefahr bedeuten.

Wartung notwendig?

Moderne Technik kann viel aber Dauerbetrieb wirkt sich irgendwann bei jedem Gerät aus – sogar bei raumluftunabhängigen Gasgeräten mit ihrem deutlich geringeren Wartungsbedarf.

Ihr Schornsteinfeger überprüft regelmäßig Ihr Gasgerät und die Abgasanlage. Er sagt Ihnen, wann eine Wartung notwendig ist. Falls erforderlich, sollten Sie umgehend Ihren Installateur oder Heizungsbauer mit der Wartung beauftragen. Das Gasgerät wird dabei gründlich gereinigt und gegebenenfalls der Brenner neu eingestellt. Sind Teile abgenutzt, kann der Fachmann sie vorsorglich gleich austauschen. So arbeitet Ihr Gerät immer sparsam und zuverlässig – über lange Zeit.

Wartung überfällig, daran erkennen Sie’s!
  • bei sichtbarer Flamme: Flamme brennt mehr gelb als blau
  • Rußspuren, Verschmutzungen, Verfärbungen am, im oder um das Gasgerät
  • ungewöhnliche Geräusche beim Anspringen
  • auffälliger Gasgeruch beim Betrieb
  • beschädigte oder fehlende Bedienungsknöpfe

Ihr Gasgerät weist den einen oder anderen Schwachpunkt auf?

Dann schnell mit einem Fachmann sprechen!

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden der Energiewerke Zeulenroda GmbH,



wir möchten Sie darüber informieren, dass die Bundesregierung einen außerplanmäßigen Wegfall der Energiepreisbremsen beschlossen hat.
Diese Maßnahme tritt mit Wirkung zum 31. Dezember 2023 in Kraft.

Die Energiewerke Zeulenroda GmbH haben die Energiepreisbremsen stets ordnungsgemäß umgesetzt, um Ihnen die staatlichen Entlastungen zu garantieren. Auch wenn diese nun bedauerlicherweise entfallen, möchten wir Ihnen versichern, dass wir weiterhin größten Wert auf faire Preise legen.

Wir verstehen, dass stabile Energiepreise für Sie von großer Bedeutung sind, und bedauern die Unannehmlichkeiten, die dieser Beschluss der Regierung mit sich bringt. Als ihr verlässlicher Energiepartner setzen wir alles daran, Sie auch zukünftig bestmöglich zu versorgen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis

Mit freundlichen Grüßen
Energiewerke Zeulenroda GmbH

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