Strom
Alles Wichtige zu unseren Stromprodukten
Ihre EWZ GmbH informiert zum Thema „Abschläge 2023“ bei Strom- und Gaslieferungen:
Für den Monat Februar wird der mit der Jahresrechnung 2022 automatisch errechnet Abschlag fällig (Abbuchungsdatum bei erteilten Lastschrift Mandat ist der 01.03.2023). Im Januar erhebt die EWZ GmbH wie gewohnt keine Abschläge. Voraussichtlich werden auf Grundlage des Strom- und Gaspreisdeckels ab März 2023 neue Abschlagszahlungen ermittelt. Dieser neu errechnete monatliche Abschlag wird zum 31.03.2023 fällig (Abbuchungsdatum bei erteilten Lastschrift Mandat ist der 01.04.2023). Außerdem erhalten Sie eine Verrechnung über die bereits geleisteten Zahlungen. Über die neue Abschlagshöhe werden wir Sie jedoch zeitnah informieren.
Die Bundesregierung hat Gesetzentwürfe für die Strom- und Gaspreisbremse beschlossen. Privathaushalte und kleinere Unternehmen sollen mit einer günstigeren Basisversorgung von den stark gestiegenen Energiekosten entlastet werden. Wir halten Sie selbstverständlich auf dem Laufenden.
Weitere Infos zur Strom- und Gaspreisbremse unter unserer Rubrik : "NEWS"